Gala und Diva Fondspolice

Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die EU-SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) soll den Standard und die Transparenz von nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen in Bezug auf Finanzprodukte verbessern. Dies soll den Anlegern helfen, die Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen dieser Finanzprodukte zu verstehen.

Sie werden sich daran erinnern, dass Aviva Life and Pensions UK Limited ("UKLAP"), der ursprüngliche Anbieter Ihrer Police, am 29. März 2019 einen Teil seines Versicherungsgeschäfts an die Aviva Life and Pensions Ireland Designated Activity Company (ALPIDAC) übertragen hat, und zwar im Wege eines gerichtlich genehmigten Systems zur Übertragung von Versicherungsgeschäften gemäß Teil VII des Financial Services and Markets Act 2000.  Diese Übertragung beinhaltete Ihre Police.

Ab dem 29. März 2019 ist der Anbieter Ihrer Police ALPIDAC.

ALPIDAC und UKLAP schlossen einen Rückversicherungsvertrag, in dem UKLAP das übertragene Lebensversicherungsgeschäft für ALPIDAC rückversicherte.  Das bedeutet, dass die tägliche Verwaltung Ihrer Police von UKLAP oder einem oder mehreren seiner ausgelagerten Unternehmen übernommen wird.

Während Ihr(e) Produkt(e) nicht für neue Geschäfte offen sind, erläutern unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie und unsere Erklärung zu den Sorgfaltspflichten den Ansatz von ALPIDAC zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageprozess und geben auch Informationen darüber, wie die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Fonds und ihre Nachhaltigkeitsfaktoren

Fonds und ihre SFDR-Kriterien

Artikel 6

Artikel 8

Artikel 9

Fonds-Tabelle