Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) der Europäischen Union soll den Standard und die Transparenz nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen in Bezug auf Finanzprodukte verbessern. Dies soll den Anlegern helfen, die Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen dieser Finanzprodukte zu verstehen.
Am 29. März 2019 übertrug Aviva Life and Pensions UK Limited (UKLAP), der ursprüngliche Anbieter Ihrer Police, einen Teil seines Versicherungsgeschäfts an die Aviva Life and Pensions Ireland Designated Activity Company (ALPIDAC) im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Systems zur Übertragung von Versicherungsgeschäften gemäß Teil VII des Financial Services and Markets Act 2000.
Ab dem 29. März 2019 ist der Anbieter Ihrer Police nun ALPIDAC.
ALPIDAC und UKLAP schlossen einen Rückversicherungsvertrag ab, nach dem UKLAP das übertragene Lebensversicherungsgeschäft für Rechnung von ALPIDAC rückversicherte. Das bedeutet, dass die tägliche Verwaltung Ihrer Police von UKLAP oder einem oder mehreren seiner ausgelagerten Unternehmen übernommen wird.
Auch wenn Ihr(e) Produkt(e) nicht für neue Geschäfte offen sind, erläutern unsere Nachhaltigkeitsrichtlinie und unsere Erklärung zu den Due-Diligence-Richtlinien den Ansatz von ALPIDAC zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Anlageprozess und informieren auch darüber, wie die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.